Paul-Schempp-Preis

Paul-Schempp-Preis - Landeskirchlicher Preis im Fach Evangelische Religionslehre

Bitte beachten Sie, dass eine Datenschutzerklärung der Kandidat*innen für die Beantragung eines Paul-Schempp-Preises notwendig ist!

 

Die Evangelische Landeskirche vergibt seit dem Schuljahr 2004/2005 für hervorragende Leistungen im Fach „Evangelische Religionslehre“ einen Fachpreis. Der Preis bringt die Anerkennung und Wertschätzung der von Schülerinnen und Schülern im Raum der Schule geleisteten Arbeit durch die Kirche zum Ausdruck. Er wird an die Absolventin / den Absolventen des Abschlussjahrgangs einer Schule verliehen, die oder der das beste Ergebnis in Evang. Religionslehre erzielt hat. In jeder Schule kann der Preis nur einmal pro Schuljahr vergeben werden.

Der Preis wird nach dem Württembergischen Pfarrer, Religionslehrer und Theologieprofessor Paul Schempp (1900 – 1959) benannt.

Als Voraussetzung für die Verleihung eines Preises gilt:
a) An der Hauptschule / Werkrealschule / Realschule/ Berufsschule (2 BFS, BK):
Note 1 in der Halbjahresinformation und in der Abschlussnote sowie gegebenenfalls in einer religionsbezogenen Abschlussprüfung.

b) An allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien:
Engagement und Leistungen in Religionslehre, die im Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife mit der Note „sehr gut“ bewertet wurden.
Dazu zählen die Leistungen in den Jahrgangsstufen insgesamt, ggf. eine besonderen Lernleistung (Seminarkurs, Wettbewerb) und ggf. die schriftliche oder mündliche Abiturprüfung.
Die Formulierung „Engagement und Leistungen“ sollen zeigen, dass es in Religionslehre nicht nur um Leistungen geht. Zur Abiturnote gehören auf jeden Fall die Religionsnoten der 4 Halbjahre der beiden Jahrgangsstufen. Ob eine schriftliche Abiturprüfung, eine mündliche Prüfung in Religion, ein Seminarkurs mit Beteiligung des Faches Evang. Religionslehre oder ein Wettbewerb mit Religionsthema in die Berechnung dieses Durchschnitts einbezogen werden kann, hängt von den Belegungen der einzelnen Schülerinnen / Schüler ab, darf jedoch nicht zu einem Ausschlusskriterium für den Preis führen.
Jede vorhandene Note zählt bei der Berechnung einfach. Da der Preis nur an die Beste/den Besten eines Jahrgangs verliehen wird, kommt es auf den genauen Notendurchschnitt an. Auch wenn der mögliche Spielraum für den Erhalt des Preises 12,5 bis 15,0 Punkte umfasst, liegen die Besten eines Jahrgangs in der Regel im oberen Bereich dieser Spanne.


c) An Gemeinschaftsschulen und Waldorfschulen
ist entsprechend des Schulabschlusses a) bzw. b) zu verfahren

d) An Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
wird analog verfahren wie a) bzw. b). Sollte im Abschluss keine Note erteilt werden, sondern Lernleistungen verbal beschrieben werden, kann eine Schülerin / ein Schüler aufgrund herausragenden Engagements, vorbildlicher Teilnahme bzw. Aktivität z.B. an einem Projekt für den Preis vorgeschlagen werden.

Der Preis wird von der Landeskirche auf Antrag von Religionslehrkräften verliehen.

Der Antrag wird bei der zuständigen Schuldekanin / dem zuständigen Schuldekan gestellt und enthält Angaben über Name der Schule, Schulart (sofern diese nicht eindeutig aus dem Namen der Schule hervorgeht), Name und Wohnort des Schülers / der Schülerin und die erbrachte Leistung.

Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Buchgutschein.

Die Urkunde des Oberkirchenrats wird durch den Dezernenten und den Schuldekan / die Schuldekanin unterschrieben. Sie erwähnt Name und Wohnort des Schülers / der Schülerin, Name der Schule, erbrachte Leistung. Die Preise werden bei den schulischen Abschlussfeiern öffentlich überreicht.


Stuttgart, den 31. März 2005, geändert im April 2013 und Mai 2016
gez. Carmen Rivuzumwami
OKR Stuttgart, Referat Religionsunterricht, Schule und Bildung